Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.

1.2. Der Besteller haftet selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen/Teilnehmern.

1.3. Bei Anmeldung von Gruppen- oder Konferenzveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten 14 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen. Der Besteller hat dem Hotel bei jeder Gruppenveranstaltung 7 Tage vor Beginn die verbindliche Personenzahl mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen müssen mit dem Hotel abgestimmt werden, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

1.4. Bei Überschreitungen gilt die tatsächliche Personenzahl. Weicht der Inhalt einer vom Hotel übermittelten Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung dann verbindlich, wenn der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen von seinem Rücktrittsrecht (Stornierung) Gebrauch macht.

2. An- und Abreise

2.1. Ohne anderslautende Abmachung ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 15:00 Uhr möglich, und die Zimmerrückgabe hat bis 11:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Bei Abreise bis 13:00 Uhr ist ein Aufschlag von 20 € zu zahlen. Bei späterer Abreise ist der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.2. Reservierte Zimmer müssen am Anreisetag bis spätestens 21:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

2.3. Das Hotel ist 24/7 telefonisch erreichbar. Das Gebäude ist täglich von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist der Zutritt zum Hotelgebäude nur nach vorheriger Absprache mit dem Hotel möglich.

3. Leistungen und Preise

3.1. Welche Leistungen und Preise vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben auf der Website des Hotels und aus den Angaben der Bestätigung, die darauf Bezug nimmt.

3.2. Alle Preisvereinbarungen und Auszeichnungen gelten in Euro.

3.3. Alle Preise sind nicht rabatt- oder kommissionsfähig. Soweit Sonderpreise vereinbart wurden, ist eine Abrechnung mit Kreditkarten ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller ist bereit, das anfallende Disagio in Höhe von 5 % auszugleichen.

3.4. Ein voller „à la carte“-Service wird dem Besteller bei Buchungen für mehr als 10 Personen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. Bei Buchungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus der Restaurantküche des Hotels angeboten werden.

3.5. Sonstige Nebenleistungen wie Musik oder Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten oder Blumendekoration erbringt das Hotel nur nach vorheriger Absprache und werden extra berechnet. Musiker- und Künstlergagen rechnet der Besteller entweder direkt mit den betreffenden Personen ab oder stellt diese dem Hotel im Voraus zur Verfügung. Etwaige GEMA-Gebühren trägt der Besteller.

4. Zahlungen

 

4.1. Für Reservierungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

4.2. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen, ohne dass auf die Geltendmachung eines Ausfallschadens verzichtet wird. Eine ausdrückliche Rücktrittserklärung durch das Hotel ist nicht erforderlich. Zahlungsverzug berechtigt das Hotel zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem noch laufenden Vertrag sowie auch für künftige Leistungen.

4.3. Darüber hinaus ist das Hotel zur Berechnung des dabei entstehenden Ausfallschadens in gleicher Weise berechtigt wie im Falle der Stornierung durch den Besteller (§ 5.2). Alle erbrachten Leistungen sind bei Abreise fällig und ohne Abzug zahlbar, ausgenommen schriftliche Vereinbarungen.

4.4. Das Hotel berechnet Verzugszinsen und Mahnspesen, wenn fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Abreise oder Versand der Rechnung ausgeglichen sind. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.

4.5. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditiert und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.

5. Rücktritt

5.1. Rücktritt durch den besteller

5.2. Rücktritt von zimmer:

5.2.1. Reservierungen von einem Zimmer können bis 12 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden. Danach berechnen wir 100%.

5.2.2. Zimmerbuchungen bis einschließlich 3 Zimmern können bis 2 Tage vor der Ankunft kostenfrei storniert werden. Danach berechnen wir 100% der Kosten.

5.2.3. Zimmerbuchungen von 3–10 Zimmern können bis 21 Tage vor der Ankunft kostenfrei storniert werden. Bis 14 Tage vor Ankunft werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt. Danach werden 100% in Rechnung gestellt.

5.2.4. Zimmerbuchungen von 10–20 Zimmern können bis 45 Tage vor der Ankunft kostenfrei storniert werden. Bis 30 Tage vor Ankunft werden 30% der Kosten in Rechnung gestellt. Bis 20 Tage vor Ankunft werden 70% der Kosten in Rechnung gestellt. Danach werden 100% in Rechnung gestellt.

5.2.5. Zimmerbuchungen ab 20 Zimmern können bis 60 Tage vor der Ankunft kostenfrei storniert werden. Bis 45 Tage vor Ankunft werden 30% der Kosten in Rechnung gestellt. Bis 30 Tage vor Ankunft werden 70% der Kosten in Rechnung gestellt. Danach werden 100% in Rechnung gestellt.

5.3. Tagungen
 

5.3.1. Zimmerbuchungen und Raumreservierungen von Tagungen können bis 60 Tage vor der Ankunft kostenfrei storniert werden.

5.3.2. Bis 30 Tage vor Anreise werden 50 % der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.

5.3.3. Bei späteren Stornierungen werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt.

5.4. Events

5.4.1. Zimmerbuchungen und Raumreservierungen von Events können bis 9 Monate vor der Ankunft kostenfrei storniert werden.

5.4.2. Ab 9 Monate vor Anreise werden 30 % der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.

5.4.3. Ab 6 Monate vor Anreise werden 50 % der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.

5.4.4. Ab 3 Monate vor Anreise werden 70 % der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.

5.4.5. Bei späteren Stornierungen werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt.

5.5. Rücktritt durch das hotel

5.5.1. Das Hotel ist berechtigt, von seinen Gästen die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung des Hotelpersonals nachzukommen.

5.5.2. Jede Verletzung der guten Sitten berechtigt das Hotel zur sofortigen Lösung des Vertragsverhältnisses. Eine Vertragsaufhebung ist weiterhin zulässig, wenn ein Gast ansteckend krank ist sowie im Fall höherer Gewalt.

5.5.3. Eine vom Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Zimmer oder Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages, ohne dass hierdurch das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Eine solche abweichende Nutzung liegt in besonderer dann vor, wenn ohne schriftliche Zustimmung des Hotels eine politische Veranstaltung oder ein Seminar, eine Tagung oder sonstige Veranstaltung unter Beteiligung einer oder mehrerer extremistisch, politischer und/oder religiöser Gruppen durchgeführt wird oder wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb des Hauses oder der Gäste gefährden könnte.

 

6. Haftung

6.1. Der Besteller haftet dem Hotel in vollem Umfang für die durch ihn oder die von ihm angemeldeten Gäste/Teilnehmer verursachten Schäden.

6.2. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Besteller verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

6.3. Das Hotel haftet dem Gast für von ihm eingebrachte Gegenstände nach den Bestimmungen des BGB, soweit die Haftung nicht im gesetzlich zulässigen Maße schriftlich beschränkt wird. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben oder der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eines eingebrachten Gegenstandes nicht unverzüglich zur Kenntnis erlangt und anzeigt. Wertgegenstände sind, soweit möglich, im jeweiligen Zimmersafe verschlossen aufzubewahren. Das Hotel weist darauf hin, dass es berechtigt ist, die Übernahme von Gegenständen abzulehnen, wenn diese im Hinblick auf die Größe oder den Rang des Hotels von übermäßigem Wert oder Umfang sind oder wenn sie gefährlich sind oder der Gast der Aufforderung des Hotels nicht nachkommt, den Gegenstand in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis zu übergeben.

6.4. Die Haftung des Hotels aus sonstigen Gründen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6.5. Soweit das Hotel für den Besteller Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Bestellers.

6.6. Der Besteller stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.

6.7. Der Besteller ist im Übrigen verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm etwaige, daraus resultierende Ansprüche insoweit nicht zu.

7. Sonstige Hinweise

7.1. Tiere dürfen nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.

7.2. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.

7.3. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

7.4. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt.

7.5. Das Hotel übernimmt Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung auf Wunsch und gegen Erstattung der Kosten. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

7.6. Abfallbeseitigung übernimmt das Hotel nur gegen Berechnung. Sonderabfälle übernimmt und beseitigt das Hotel nur nach vorheriger Zustimmung und Kostenerstattung.

8. Allgemeines

8.1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

8.2. Mündliche Nebenabreden sind erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden.

8.3. Die Vereinbarung zwischen Besteller und Hotel unterliegt, soweit zulässig, deutschem Recht.

8.4. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung sind die Gerichte am Sitz des Hotels zuständig.

8.5. Sollte eine Bedingung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die anderen Bedingungen nicht. Anstelle der ungültigen Bedingung gilt eine ihr möglichst nahekommende, gültige Bedingung.

8.6. Gutscheine, die durch uns ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 2 Jahren und werden nicht in bar zurückerstattet oder ausgezahlt.

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